- 1.1.2023 – Ende der Hybrid-Förderung: Seit Januar 2023 werden keine Hybridmodelle mehr gefördert. Stattdessen konzentriert sich der Umweltbonus auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge. Die Fördersätze wurden angepasst:
Nettolistenpreis bis 40.000 Euro: 4.500 Euro Förderung
Nettolistenpreis bis 65.000 Euro: 3.000 Euro Förderung
- 1.9.2023 – Beschränkung auf Privatpersonen: Ab September 2023 können nur noch Privatpersonen die Förderung beantragen. Ausnahmeregelungen für Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen werden noch geprüft.
- 1.1.2024 – Förderungshöchstgrenze sinkt: Ab Januar 2024 werden nur noch batterieelektrische und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis 45.000 Euro gefördert- Der Fördersatz liegt dann bei 3.000 Euro.